Beurlaubung

Beurlaubungen außerhalb der Schulferien

In jedem Schuljahr gibt es Anträge von Eltern, die mit ihren Kindern außerhalb der Ferien Urlaub machen oder die Ferien verlängern möchten. Dies nehmen wir zum Anlass, Sie auf die Rechtslage zur Beurlaubung Ihrer Kinder außerhalb der Ferien hinzuweisen:

1. Schulleiter dürfen grundsätzlich außerhalb der gesetzlichen Ferien keine Befreiung
vom Unterricht für eine Reise gewähren.

2. In Ausnahmefällen bleiben Beurlaubungen möglich. Voraussetzung ist hierfür, dass
ein wichtiger Grund im Rechtssinn vorliegt.

In jedem Fall ist ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung erforderlich.
Das gilt auch bei der Beurlaubung für religiöse Feiertage.

Ein Antragsformular können Sie hier downloaden und über die Klassenlehrerin an die Schulleitung weiterleiten.

Antrag_auf_Unterrichtsbefreiung