Elternmitwirkung

Elternmitwirkung

Die Grundschule Westerenger ist sehr an einer offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Elternschaft interessiert. Es stehen den Eltern nach dem Schulgesetz verschiedene Möglichkeiten offen, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen. Mitwirkungsgremien für Eltern sind nach dem Schulgesetz die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz.

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaftssitzungen („Elternabend“) finden in der Grundschule Westerenger zu Beginn jeden Halbjahres statt, können aber auch öfter einberufen werden. Die Eltern werden von der oder dem Klassenpflegschaftsvorsitzenden eingeladen. (in den Eingangsklassen übernimmt dies zu Beginn des Schuljahres die Schul- oder Klassenleitung). Die Eltern wählen aus ihrer Runde den oder die Vorsitzende sowie einen Vertreter oder eine Vertreterin. In Absprache mit der Klassenleitung legt die oder der Vorsitzende die Themen der Tagesordnung fest. Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin nimmt an der Klassenpflegschaftssitzung teil.

Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Schulpflegschaftssitzung teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu 3 StellvertreterInnen. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende sind automatisch Mitglied der Schulkonferenz, es sei denn dies wird ausdrücklich abgelehnt.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Sie befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge oder Anregungen an den Schulträger oder an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen. Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleitung den Ausschlag.