Für das zu zahlende Essensgeld in Höhe von 56,00 Euro pro Monat richten Sie bitte einen Dauerauftrag ein und überweisen Sie bitte bis spätestens zum 15. des laufenden Monats.
AWO KV Herford e.V.
Grundschulbetreuung Westerenger
Verwendungszweck: Essensgeld für <Name des Kindes>
Sparkasse Herford
BIC: WLHDE44XXX
IBAN: DE 48 4945 0120 0143 2281 87
Das Essensgeld wird ganzjährig berechnet und bezieht sich folglich auf 12 Monate im Jahr, so dass der Betrag von August bis einschließlich Juli des Folgejahres gezahlt werden muss. Nur so können wir den monatlichen Beitrag von derzeit 56,00€ gewähren.
Mittagessen in Ferienzeiten wird bei Anmeldung zusätzlich mit 4€/ Tag berechnet. (gilt ab dem 1.8.23)
Anträge zur Unterstützung von Essengeld sind im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) möglich. Berechtigt sind Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und Personen, die einen Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auskunft erteilt die Agentur für Arbeit und die kommunale Wohngeldstelle. Der monatliche Eigenanteil entfällt. Im Bedarfsfall sind Bescheinigungen in der OGS erhältlich.
Die Kinder essen in der Regel in ihren jahrgangsbezogenen Gruppen zu festen Zeiten, die sich am jeweiligen Stundenplan der Jahrgänge orientieren, zu Mittag. Es stehen 3 Essenszeiten im Zeitraum von 12:00 bis 13:30 Uhr zur Verfügung.
Die Kinder suchen sich einen freien Platz und gehen dann Tischweise nach Aufforderung zur Essensausgabe. Am Salatbüffet bedienen sich die Kinder selber. Gläser und Getränke (3 unterschiedliche Sorten Wasser) stehen auf den Tischen.
In besonderen Situationen (z.B. Corona) wird der Salat durch die pädagogischen Mitarbeiter*innen verteilt.
Die das Mittagessen begleitende pädagogischen Mitarbeiter *innen sorgen für eine ruhige Atmosphäre und für eine angenehme Tischkultur.
Am Nachmittag bekommen die Kinder noch einen kleinen Snack (Obst, Rohkost, Kekse o.ä.) angeboten.